Benutzung der Archivbestände

 

Was man vor dem Besuch des Landeskirchlichen Archivs beachten sollte:


·  Eine Anmeldung einige Tage vor dem Besuch des Archivs wird dringend empfohlen, weil die Zahl der verfügbaren Sitzplätze sowie der Lesegeräte begrenzt ist.
·  Einschlägige Fachliteratur sollte möglichst vor dem Archivbesuch durchgearbeitet werden.
·  Bestimmtes Archivgut wird u.U. nicht vorgelegt, wenn Persönlichkeits- und Datenschutzbestimmungen, gesetzliche Schutzfristen oder der Erhaltungszustand eines Archivales dies unmöglich machen.
·  Archivalien sind ein nur einmal vorhandenes Kulturgut, mit dem äußerst sorgfältig umgegangen werden muss.
·  Das Archivpersonal führt die Besucherin oder den Besucher in die Archivarbeit ein und berät bei der Suche und Bestellung von Archivalien.
·  Das Studium und die Auswertung sind jedoch allein Sache der Forscher/innen, die sich die nötigen Spezialkenntnisse, z.B. auch zum Lesen älterer Schriften, selbst aneignen müssen. In besonders schwierigen Fällen kann ausnahmsweise eine Lesehilfe gegeben werden.
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind unerläßlich.


Benutzungsbedingungen:

Archivalien, die vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen wurden, stehen grundsätzlich der Benutzung offen. Sonderregelungen gelten für bestimmte Archivaliengruppen (Personalakten, Pfarrbeschreibungen, Kirchenbücher u.a.) und/oder in begründeten Ausnahmefällen.
Die Benutzung ist zu beantragen (Antragsformular beim Besuch); sie ist grundsätzlich möglich, wenn ein berechtigtes Interesse, insbesondere ein kirchliches, wissenschaftliches, rechtliches, familien- oder heimatgeschichtliches, geltend gemacht wird. Anzugeben ist ein bestimmtes, eingrenzbares Forschungsthema. Die entsprechenden Findmittel (Repertorien, Karteien) werden vorgelegt, sofern sie nicht im Einzelfalle gesperrt sind. Archivalien dürfen nur im Lesesaal des Archivs eingesehen werden.
Archivalien, die vormittags bis 10.30 Uhr bestellt wurden und im Hausmagazin lagern, werden noch am selben Tage vorgelegt. 
Archivalien, die in einem Außendepot lagern (u.a. Diakonisches Werk, Landeskirchenstelle Ansbach, Nachlässe, Pfarrämter, Vereine), können frühestens erst am nächsten Tag vorgelegt werden. Wegen des derzeitigen Personalmangels kann eine Wartezeit von bis zu drei Tagen nicht ausgeschlossen werden. Es empfiehlt sich, sofern die Signaturen bekannt sind, auf drei bis fünf Arbeitstage im Voraus zu bestellen.
Auf Microfiches verfilmte Archivalien werden grundsätzlich nicht im Original vorgelegt.
Im Lesesaal steht eine umfangreiche Präsenzbibliothek zur Verfügung. Aus der Magazinbibliothek können Bücher ab Erscheinungsjahr 1901 auf bis zu vier Wochen Dauer ausgeliehen werden.

Reproduktionen: Auf besonderen Antrag hin können aus Archivalien und Büchern Digitalkopien mit dem Buchscanner gegen Gebühr angefertigt werden. Spezielle Foto- und Verfilmungsaufträge werden nicht mehr im Hause erledigt, sondern an entsprechende Fachfirmen weitergegeben. Einfache Papierkopien aus Büchern ab 1901 können die Benutzer und Benutzerinnen zu einem geringeren Preis auf einem hauseigenen Kopierer selber anfertigen.


Rechtsgrundlage: Für alle Archive innerhalb der bayerischen Landeskirche gelten das Archivgesetz vom 10. April 2000 (in Kraft seit dem 1. Mai 2000) und die Verordnung über die Benutzung kirchlichen Archivgutes und Erhebung von Gebühren und Auslagen durch kirchliche Archive vom 17. Februar 2004. Zur Benutzungs- und Gebührenordnung ergeht eine besondere Gebührentafel, die ebenfalls in allen Archiven (auch z.B. in Pfarrämtern, die Archive verwalten) der bayerischen Landeskirche anzuwenden ist.

Aktualisiert am 5. August 2011 (WJ)

Die Benutzung der Archive in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern richtet sich nach der Verordnung über die Benutzung kirchlichen Archivgutes und die Erhebung von Gebühren und Auslagen durch kirchliche Archive (Archivbenutzungs-und Gebührenordnung) vom 17. Februar 2004, die hier als PDF-Text heruntergeladen werden kann.
Download: Archivbenutzungsordnung.pdf (68,1 KB)

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